Familienrecht & Betreuungsrecht
Für mich ist individuelle Beratung, die nötige Zeit und Einfühlungsvermögen ein wichtiger Punkt bei meiner Arbeit und der Grundstein einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Ihnen.
Rechtsanwältin Rita Lorenz
Ich bin seit 2004 zugelassene Rechtsanwältin in München.
Zu meinem absolvierten ersten und zweiten Staatsexamen, habe ich eine wirtschaftliche Ausbildung.
Zudem bilde ich mich fortlaufend weiter, sowohl im Hinblick auf neueste Rechtsprechungen, als auch bezüglich medizinisch- sozialer Fragen von Betreuungen und Trennungen.
Im Juli 2019 beendete ich mit Erfolg den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges „Fachanwalt für Familienrecht“.

Rechtsgebiete
Familienrecht
Sie wollen sich trennen bzw. scheiden lassen von ihrem Partner? Es gibt Bedarf den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vertraglich auszuschließen oder sonstige Sachen für den Fall der Trennung zu regeln?
Betreuungsrecht
Bekanntermaßen werden wir Menschen immer älter.
Aber auch in jungen Jahren kann es ganz schnell dazu kommen, dass man in eine Situation gerät, wo andere entscheiden müssen, was mit einem passiert. So ist es gut, schon frühzeitig an später zu denken!
Ich berate Sie gerne bei dem Erstellen einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung.
Terminanfrage für ein erstes Gespräch
Gerne können Sie mich per Mail, über das Kontaktformular oder auch telefonisch kontaktieren und wir vereinbaren einen ersten Termin, um Ihre Sache persönlich zu erörtern.
Aktuelles
BVerfG 18.02.2019 (1 BvR 2556/17) – Kinder, Urheberrecht und Filesharing
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde vom 18.02.2019 (1 BvR 2556/17) eine aktuelle grundsätzliche Sachlage, die der BGH schon am 30.03.2017 (I ZR 19/16) entschieden hatte, zu beurteilen.
BGH Beschluss vom 08.05.2019 (XVII ZB 506/18) –Vorsorgevollmacht und trotzdem Betreuerbestellung
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 08.05.2019 (XVII ZB 506/18) unter anderem auf die Frage, wann eine Bestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht geboten ist, klar geantwortet.